Das Europäische Parlament hat sich mit der Lage in Afghanistan beschäftigt und am 14. Dezember 2017 eine Entschließung zu einigen positiven und zahlreichen negativen Entwicklungen verabschiedet.
Das Parlament weist in Punkt 18 darauf hin, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten zur Achtung des Asylrechts verpflichtet sind und hebt hervor, dass der Möglichkeit, auf sicherem und legalem Wege Zuflucht zu suchen, eine wichtige Rolle zukommt, wenn es gilt, Todesfälle unter Asylsuchenden zu verhindern. Dazu wird auch speziell auf die Umsiedlungsprogramme des UNHCR verwiesen.
In Punkt 19 wird bedauert, dass das Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Afghanistan ohne parlamentarische und demokratische Kontrolle abgeschlossen wurde. „Das Parlament fordert die Regierungen in der Region auf, von der Rückführung von Afghanen Abstand zu nehmen und weist darauf hin, dass dies einen unmittelbaren Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellt.“
Der Umstand, dass immer mehr Flüchtlinge auf diese Art und Weise behandelt werden, verleihe terroristischen Gruppen Rückenwind und führe zu noch mehr Instabilität in der Region.
Das Parlament betont auch, dass Rückführungen nach Afghanistan das Leben der betroffenen Personen erheblich gefährden, insbesondere von Alleinstehenden, die in Afghanistan nicht auf ein Netz aus Familienangehörigen oder Freunden zurückgreifen können und daher geringe Überlebenschancen haben.
Diese Entschließung wurde an alle EU-Gremien, an die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten sowie an die Regierung und das Parlament Afghanistans übermittelt.
Sie stützt sich auf eine gemeinsamen Antrag von konservativen, christdemokratischen, sozialdemokratischen, liberalen und grünen Fraktionen – bleibt nur zu hoffen, dass ihre Parteikollegen in den europäischen Regierungen diesen Aufruf ernst nehmen.