Wie soll das „humanitäre Bleiberecht“ in Zukunft gestaltet werden? Wer soll dafür zuständig sein?
Gerald Loacker, NEOS
Die Regelungen sind im Wesentlichen in Ordnung. Eine Verantwortung des Bundeslandes und eine verpflichtende Einbeziehung des betroffenen Bürgermeisters ist anzustreben.
Reinhold Einwallner, SPÖ
Das „humanitäre Bleiberecht“ soll wieder zurück in Landeshand. Denn vor Ort sind die Entscheidungen genauer und menschlicher.
Fabienne Lackner, NEOS
Die Kompetenz des Bundes für das Aufenthaltsrecht aus berücksichtigungswürdigen Gründen ist im Sinne einer einheitlichen Regelung und Entscheidungspraxis zu begrüßen. Um allerdings ein effektives System im Umgang mit Härtefällen zu gewährleisten, braucht es eine Einbindung der lokalen Behörden im Entscheidungsprozess. Die betroffenen Länder bzw. Gemeinden sollen im Verfahren über die Gewährung von humanitärem Bleiberecht von den Bundesbehörden verpflichtend angehört werden, um die lokalen Gegebenheiten in der Entscheidung berücksichtigen zu können. Denn die Behörden bzw. Verantwortungsträger_innen vor Ort können die spezifische Situation viel besser beurteilen, insbesondere wie gut jemand in Gesellschaft und Arbeitsmarkt integriert ist. Es geht darum, einen wirksamen Modus zur Einzelfallkorrektur zu finden, um unerträgliche Härten, etwa bei der Abschiebung von gut integrierten Familien mit Kindern, oder von gut integrierten Personen mit engen familiären und privaten Bindungen zu Österreich, zu vermeiden. So sollen die in der Rechtsordnung vorgesehenen humanitären Erwägungen und menschenrechtlichen Garantien auch in der Behördenpraxis verwirklicht werden.
Nina Tomaselli & Sanel Dedic; Grüne
Wir Grüne fordern Mitspracherechte für die Gemeinden und Behörden in Vorarlberg, wenn es um Entscheidungen von Abschiebungen geht. Dass die Landeshauptleute keine Möglichkeit mehr haben, humanitäres Bleiberecht zu gewähren ist ein Fehler im System, der rückgängig gemacht werden muss. Die Menschen vor Ort kämpfen unermüdlich dafür, dass das Zusammenleben in unseren Gemeinden funktioniert. Daher muss der Bund klare Kriterien festlegen und dann den Ländern wieder das Recht einräumen, humanitäres Bleiberecht zu gewähren.
Norbert Sieber, ÖVP
Jedes Asylverfahren umfasst eine individuelle Prüfung und auf Grundlage dieser Prüfung trifft das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und in zweiter Instanz das unabhängige Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung über einen positiven oder negativen Asylbescheid. Bei einem negativen Asylbescheid besteht die Möglichkeit, dass ein humanitäres Bleiberecht gewährt wird, das ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen. Daran wollen wir auch in Zukunft festhalten.
Wandel – Positionspapier Asylpolitik
Es muss den Bundesländern das Recht eingeräumt werden, ein humanitäres Bleiberecht auszusprechen. Die Entscheidung kann nur vor Ort getroffen werden, von Menschen und Behörden, die Kenntnisse über die Betroffenen haben. Die Fürsprache der Zivilgesellschaft, wie LehrerInnen, Klassengemeinschaften, Lehrherrn, Eltern von Freunden etc. müssen in die Beurteilung einfließen, denn sie sind ein Beweis für die Integration und Verankerung der Familien in der Gemeinschaft. Das Kindeswohl ist auch hier an oberste Stelle zu setzen. Eine gut verankerte Familie aus diesem Verband herauszureißen ist traumatisierend für alle Beteiligten und stellt eine grobe Missachtung des Kindeswohls dar.